Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und beträgt pro Behandlungseinheit zwischen 95 und 110 Euro.
Die Erstattung obliegt als freiwillige Leistung der Kasse selbst.
Wenn Sie privat bzw. über die Beihilfe versichert sind oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, werden die Kosten in der Regel von der Versicherung übernommen. Ein Rezept vom Arzt ist nicht nötig.
Auch viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen. Gerne gebe ich Ihnen hierzu nähere Auskünfte.
Eine Auflistung aller kostenerstattenden Krankenkassen stellt auch der VOD zur Verfügung.
Diese finden sie hier.